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Impfungen

Impfen schützt

Entsprechend der UN-Konvention vom 20. November 1989 haben Kinder das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar sind. Den Eltern obliegt es, die Schutzimpfungen bei ihren Kindern durchführen zu lassen.

Laut Empfehlung der WHO soll jeder Arztkontakt dazu genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind, und – wo notwendig (d.h. unabhängig davon, wie lange das empfohlene Impfintervall überschritten wurde) – fehlende Impfungen nachzuholen.

In der Saison 2020/21 steht die Influenza-Impfung erstmals für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im Rahmen des kostenfreien Kinderimpfprogramms zur Verfügung. Die jährliche Schutzimpfung gegen die saisonale Influenza ist wichtig, um die „echte Grippe“ (Influenza) zu vermeiden.

Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Alle Geimpften sind im Regelfall vor der Krankheit geschützt. Krankheiten, die nur von Mensch zu Mensch übertragen werden (wie Kinderlähmung, Masern und Keuchhusten) können bei einer hohen Durchimpfungsrate sogar eliminiert werden.

Durch Impfung vermeidbare Krankheiten - ein Beispiel:

In den 1990er Jahren gab es in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion einen großen Ausbruch an Diphtherie mit mehr als 150.000 Fällen und mit Tausenden Toten. Diese schwere Infektionskrankheit kann jederzeit nach Österreich importiert werden. Auch heute noch sterben fünf bis 20 Prozent der Erkrankten. Eine Durchführung der Impfung ist daher unbedingt notwendig. Besonders wichtig ist hier, nach erfolgter Grundimmunisierung und Auffrischungen im Vorschulalter, auch die Auffrischungsimpfungen im Schulalter und im Erwachsenenalter gemäß Impfplan durchzuführen. Fest steht, dass in der erwachsenen Bevölkerung erhebliche Impflücken bestehen.

(Quelle: ÖÄZ Nr. 1/2, 2011)

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